AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Auftragsannahmen seitens Viala Tattoo & Piercing erfolgen stets nur zu den, bei der Terminvereinbarung, besprochenen Vertragsinhalten. Änderungswünsche des Kunden stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen Viala Tattoo & Piercing zur Ablehnung eines Auftrages. Viala Tattoo & Piercing behält sich vor, Kunden, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen. Gründe hierfür können z.B. Motive mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen-, oder tierverachtendem Inhalten, sein.
  2. Der Kunde muss bei Vertragsabschluss eine Terminkaution von mind. 40% des Preises leisten. Der Betrag für die Kaution muss allerdings mindestens 50 EUR betragen. Diese ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder
    a) eine telefonische, oder schriftliche Terminabsage durch den Kunden bis spätestens 3 Werktage vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
    b) eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine, aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
    c) der Artist den Termin, aufgrund von Gründen, absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
    Eine Rückerstattung der Terminkaution ist ausgeschlossen, sobald mit der Arbeit begonnen wurde und /oder ein individueller Entwurf angefertigt wurde. Erfolgt eine Terminabsage nach Ziffer 1, Buchstabe a,. oder b. dieser AGB, erfolgt die Rückzahlung der Kaution in Form eines Tattoo-Gutscheins in Höhe der geleisteten Kaution. Die Terminkaution wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Terminkaution mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.
    d) Terminverlegungen sind nur persönlich und bis zu 3 Werktage vor dem Termin möglich. Bei Absage des Termins, oder Nichterscheinen verfällt die Kaution, sowie der Anspruch auf einen Ersatztermin.  Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Kaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen, oder Absage verfällt, der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Nachstechtermin.
  3. Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden, aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Terminkaution. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht. In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
  4. Eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis eines Tattoos ist nicht möglich. Mehrere Faktoren, die auch erst nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können, fließen in die Preisgestaltung mit ein. Vorab können seitens Viala Tattoo & Piercing lediglich grobe Einschätzungen  genannt werden. Bei größeren Projekten, deren Erstellung voraussichtlich eine Sitzung übersteigen wird, nennen wir stets nur einen maximalen Tagespreis pro Sitzung, niemals einen Gesamtpreis. Generell sind Kostenvoranschläge nur gültig, wenn diese mit den ausführenden Künstlern besprochen wurden.
  5. Wird die Tätowierung nicht begonnen, oder nicht fertiggestellt, hat der Kunde kein Recht auf die Überlassung eines eventuell angefertigten Entwurfs. Soweit der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.
  6. Sollte der Kunde vor der Durchführung der Tätowierung Änderungen, des zunächst vereinbarten Motivs, oder der Gestaltung, wünschen und die Vertragsänderung von Viala Tattoo & Piercing akzeptiert werden, so ist der daraus entstehende Mehraufwand vom Kunden zu tragen. Dieser wird mit 50 EUR pro angefangener Stunde berechnet.
  7. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Arbeit entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
  • Alkohol, - oder Betäubungsmittelintoxikation,
  • Die Einnahme gerinnungshemmender, oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung ausschließen, oder wesentlich erschweren,
  • Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika,
  • Erkrankungen, welche die Durchführung ausschließen oder wesentlich erschweren,
  • Eine bekannte Allergie gegen verwendete Inhaltsstoffe,
  • Ein unzumutbarer hygienischer Zustand,
  • Ein Geistes-, oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht,
  • Minderjährigkeit und/oder
  • Schwangerschaft der Kundin.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung als unsicher erscheinen lässt. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses, ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage, oder liegt sonst ein, in diesem Vertrag geregelter, Grund in der Person, oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden, aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

8. Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine    Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es, aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringen Tätowierfarbe, sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen, als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden, es sei denn, sie wurde von dem Tätowierer grob fahrlässig, oder vorsätzlich herbeigeführt. Auch lässt sich nicht ausschließen, dass ein erfolgreiches Cover-Up mehr Zeit, oder Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert. Der in einem solchen Fall entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen. Das Nachstechen eines Cover- up`s ist kostenpflichtig.

9. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen, wie z.B. Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen der Tätowierung etc. infolge von Fehlern, oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit Viala Tattoo & Piercing in Kontakt zu treten.

10. Sollte es im Zuge der Abheilung der Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Tattoos werden nur kostenlos nachgestochen, wenn die beiden vorgegebenen Kontrolltermine eingehalten wurden. Für jeden Kontrolltermin erhält der Kunde einen Stempel als Nachweis. Es sind beide Stempel nötig, um einen kostenfreien Nachstechtermin zu erhalten. Der Termin zum Nachstechen muss während des nächsten Aufenthalts des Artists durchgeführt werden und darf vom Kunden nicht mehr verschoben werden.

11. Des Weiteren weist Viala Tattoo & Piercing darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und/oder sonstigen Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig, oder vorsätzlich von dem Artist herbeigefügt.

12. Der Kunde gewährt dem Artist und Viala Tattoo & Piercing ein unentgeltliches inhaltliches, räumliches, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt. Viala Tattoo & Piercing gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der gestochenen Tätowierung. Dieses erstreckt sich nicht auf eventuell überlassene Entwürfe.

13. Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns im Studio gekauft werden. Gutscheine werden nicht, auch nicht in Teilbeträgen, ausbezahlt. Gutscheine sind übertragbar. Ein Gutschein gewährt keinen Anspruch auf das Tätowieren eines jeden vom Kunden gewünschten Motivs. Auch bei Gutscheinen behält sich Viala Tattoo & Piercing vor, in begründeten Fällen die Durchführung einer Tätowierung abzulehnen. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, ein Motiv zu finden, gegen dessen Umsetzung keine Bedenken seitens Viala Tattoo & Piercing bestehen.

14. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.